HORVATH IMMOBILIEN :: AGB - Exklusive Immobilien in München, Bayern und im Ausland

Haftungsausschluss

 

Die Objektangaben von Horváth Immobilien basieren auf den vom Objektanbieter erteilten Informationen. Horváth Immobilien kann daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Objektangaben einstehen. Etwaige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweislich auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten von Horvath Immobilien beruhen.

 

Horváth Immobilien behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Unser Angebot erfolgt freibleibend und unverbindlich, Irrtum vorbehalten.

 

Es ist nur für den Empfänger bestimmt und darf nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen Schadenersatzanspruch in voller Provisionshöhe.

 

Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 5 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.

 

Die Annahme des Angebotes, die Aufnahme von Verhandlungen, Rückfragen oder Besichtigungen bedeuten Auftragserteilung und Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis bzw. Vermittlung zustande gekommenen Kaufvertrages, Mietvertrages oder sonstigen Vertrages ist, wenn nicht anders vereinbart, die ortsübliche Nachweisgebühr oder Vermittlungsgebühr verdient und am Tage des Vertragsabschlusses zur Zahlung fällig.

 

Zur Entstehung des Provisionsanspruches genügt jeder Nachweis. Kommt statt des eingeleiteten Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande, ist dafür Provision zu zahlen.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns sofort bei Vertragsabschluss oder Geschäftsabschluss seine Vertragspartner zu benennen, auch dann, wenn wir am Zustandekommen nicht beteiligt sind.

 

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine einfache Ausfertigung der Kaufurkunde.

 

Wir behalten uns ausdrücklich entgeltliche Tätigkeit für den anderen Teil vor. Änderungen und Abmachungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Schriftform.

 

Schlussbestimmungen: Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.